Dauerbrenner ScheinSElbst-ständigkeit 

Nicht nur Freiberufler:innen sollten in den letzten Jahren von diesem Begriff gehört haben, sondern auch jegliche Stakeholder:innen, die involviert sind, wenn es darum geht, Freelancer:innen einzusetzen. Dazu zählen unter anderem Fachabteilungen, Recruiting- und Einkaufsabteilungen, aber natürlich auch die gesamte Belegschaft. Für uns als externe Tech-Recruitingfirma ist dies ebenfalls ein sehr wichtiges Thema und durch unsere jahrelange Branchenexpertise haben wir in diesem Bereich schon einiges erlebt oder gehört.

Nur fangen wir mal von vorne an - Was bedeutet Scheinselbstständigkeit denn überhaupt?

Man spricht von Scheinselbstständigkeit, wenn ein vermeintlich selbstständiger Auftragnehmer faktisch wie ein abhängig Beschäftigter während seines Einsatzes behandelt wird. Dies ist der Fall, wenn die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV erfüllt sind, wie z.B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers und fehlende Unternehmerrisiken.

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für den Auftragnehmer entrichtet werden. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen für den eingesetzten Freiberufler sowie den Kunden. Dies sollte natürlich vermieden werden und es gibt zudem Maßnahmen, die man ergreifen kann, um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen. 

Wieso gibt es gerade im Tech-Bereich seit einigen Jahren so viel Aufruhr um dieses Thema?

Im Bereich der IT gab es laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) 2022 rund 68.000 unbesetzte Stellen in Deutschland. Um die Digitalisierungsprojekte trotzdem voranzutreiben, bietet es sich für Unternehmen an, auf externes Wissen zurückzugreifen. Aufgrund des Fachkräftemangels, ergibt sich aus der Natur der Projekte, dass freiberufliche IT-Fachkräfte als vermeintlich Selbstständige für nur einen Auftraggeber arbeiten. In den letzten 10 Jahren wurde zudem das agile Projektmanagement in vielen Unternehmen eingeführt. Aufgrund der dadurch entstehenden agilen Softwareentwicklung ergeben sich für viele Einsatzgebiete, die Freiberufler übernehmen sollen, gewisse Abhängigkeiten und an einigen Stellen auch Eingliederungen in Prozesse und Teams des Auftraggebers. Des Weiteren ist es oft der Fall, dass Freelancer während ihres Einsatzes kein unternehmerisches Risiko tragen, z.B. durch Investitionen in Material oder Weiterbildung.

Als berechtigte und heiß diskutierte Frage bleibt nun, wie wird es mit diesem Thema weitergehen? 

Eine konkrete Zukunftsprognose wollen wir uns an dieser Stelle nicht anmaßen. Wir sind uns aber sicher, dass wir uns weiter mit diesem Thema auseinandersetzen müssen und hier an allen Seiten präventiv handeln können. Bei NEEA Connect legen wir bereits vor Projektstart großen Wert darauf, dass alle Parteien sich mit diesem Thema beschäftigt haben. 

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